Wer sind wir…

 

Der Kreisjugendring  Miltenberg ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf  Landkreisebene. Der KJR ist Gliederung des Bayerischen Jugendrings und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Unsere Tätigkeit richtet sich an unsere Mitgliedsverbände und deren örtlichen Jugendgruppenleiter/-innen, die kommunalen Jugendbeauftragten und an sonstige haupt- und ehrenamtlich Verantwortliche in der Jugendarbeit.


Unsere Aufgaben und Ziele sind…

 

Interessenvertretung für junge Menschen: Wir vertreten die Interessen, Wünsche und Forderungen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Politik und in der Öffentlichkeit.

Unterstützung der Verbände: Der KJR berät und unterstützen Jugendgruppen und Jugendverbände in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen. Durch die Vergabe von Geldern gemäß unserer Zuschussrichtlinien, trägt der KJR zur Finanzierung der Jugendarbeit in den Verbänden bei.


Förderung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit: Wir fördern die pädagogische Qualifizierung von Jugendleitern und Jugendleiterinnen durch Seminare, Schulungen und umfassende Beratung und Information.

Stärkung des Ehrenamtes: Zur Stärkung des Ehrenamts setzen wir uns für Vergünstigungen für Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa) ein und zahlen diesen gemeinsam mit den Städten, Märkten und Gemeinden eine jährliche Aufwandsentschädigung.

Fördern und Beraten: Wir fördern, informieren, vernetzen und unterstützen Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit.

Bauleitplanung: Wir fertigen Stellungen zu Bauleitplanungen im Landkreis Miltenberg an.


Organe des Kreisjugendrings

 

Die Organe des Kreisjugendrings sind:

Der Vorstand: Aus den Reihen unserer Mitgliederorganisationen wird der Vorstand für die Dauer von jeweils 2 Jahren gewählt.

Dieser bestehend aus dem/der Vorsitzenden, seiner/m Stellvertreter/in und fünf Beisitzer/innen.  Der Vorstand ist für die Erledigung der Aufgaben und der laufenden Geschäfte zuständig. Dies geschieht in Vorstandssitzungen sowie bei Klausuren.

Unterstützt wird der Vorstand von einer hauptamtlichen Fachkraft, die gleichzeitig als Ansprechpartner/in für die Anliegen der Jugendverbände zur Verfügung steht.


Die Vollversammlung

 

Die Vollversammlung ist das höchste beschließende Organ des KJR-Miltenberg und setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsverbände zusammen.


Wie finanzieren wir uns…

 

Wir finanzieren unsere Leistungen durch personelle und finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Miltenberg in Form von Personalüberstellung und Zuschüssen.

Daneben finanzieren wir uns aus Spenden von Stiftungen, Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen, sowie Bußgeldzuweisungen der Gerichte.

Für einzelne Projekte erhalten wir darüber hinaus über den Bayerischen Jugendring Fördermittel des Freistaates Bayern und über den Bezirksjugendring Zuschüsse des Bezirks Unterfranken.


Kooperation und Vernetzung

Bei der Verwirklichung unserer Aufgaben arbeiten wir mit vielen Institutionen und Einrichtungen im Landkreis zusammen. So findet eine Kooperation  zum Beispiel zwischen dem Landkreis Miltenberg, insbesondere mit Landrat Roland Schwing, dem Amt für Kinder, Jungend und Familien, der Kreisverwaltung, den politischen Gremien und Mandatsträgern sowie den Städten, Märkten und Gemeinden statt. Außerdem kooperieren wir zum Zweck der Jugendarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendarbeit, Institutionen, Stiftungen, Schulen, Unternehmen und Privatpersonen.


Mitgliedschaften

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft von Jugendorganisationen im KJR sind ihre Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedsorganisationen, ihre grundsätzliche parteipolitische Ungebundenheit (für Parteijugend-Organisationen gibt es eine eigene Form des Zusammenschlusses!). Die Mitgliedschaft ist kostenlos.