Inhalte der Juleica Ausbildung:

  • Rollenverständnis des Jugendleiters / der Jugendleiterin
  • Grundkenntnisse über Gruppenprozesse
  • Methoden und Formen der Jugendarbeit (z.B. Kinder- und Jugendgruppenarbeit, Freizeitarbeit, Offene Jugendarbeit,
  • Gremienarbeit, Jugendpolitik, Bildungsarbeit, etc.)
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen anhand spezifischer praktischer Beispiele
  • Strukturen der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung) sowie Inhalt und Profil des jeweiligen Trägers
  • Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht)

 

Bedingungen für Juleica Schulung:

  • Leitung:

Die Grundausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation bzw. fundierte Erfahrung in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen. Es sollte zumindest eine Person eine durchgehende Leitung der Grundausbildung gewährleisten.

  • Teilnehmer(innen):

Grundkenntnisse in Erster Hilfe werden vorausgesetzt (Sofortmaßnahmen am Unfallort). Der Personenkreis, der zum Erhalt der "JULEICA" berechtigt ist, ist in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.3.1999 benannt.                  Jugendleiter/-innen sollen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich tätig sein. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die durch Ausbildung eine Jugendleitercard erhalten wollen, damit auch ein längerfristiges und kontinuierliches Engagement eingehen wollen.

 

  • Konzeption:

Die Träger entwickeln Konzepte, die der Form und der Zeitstruktur nach den Inhalten angemessen sind. Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten. Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/-innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.